Verpackungslizenz - Was ist das? Vereinfacht gesagt ist eine Verpackungslizenz nichts anderes als das Bezahlen der Entsorgungskosten. In Deutschland gilt nämlich: Wer das Verpackungsmaterial als sogenannter „Erstinverkehrbringer“ erstmalig in Verkehr bringt, muss die Entsorgungskosten bezahlen.
Wer verpackte Waren als „Erster“ an den Endverbraucher bringt, benötigt eine Verpackungslizenz. Das schreibt seit dem 01.01.2019 das neue Verpackungsgesetz vor. Es stellt sicher, dass Hersteller und Händler der finanziellen Verantwortung für die Sammlung und das Recycling ihrer Verpackungen nachkommen.
Das bedeutet jeder Händler, der in Tüten egal welcher Art ( Kunststoff, Papier; PE, PPE etc.) seine Ware verpackt ist verpflichtet, eine Verpackungslizen zu beantragen.
Im Verpackungsregister sind alle Firmen aufgelistet, die eine solche Lizenz besitzen.
https://oeffentliche-register.verpackungsregister.org/Producer
Was passiert wenn man keine Verpackungslizenz hat?
Was passiert, wenn man keine Verpackungslizenz nachweisen kann? Sollten man, trotz Verpflichtung, keine Verpackungslizenz besitzen, erfolgt eine Abmahnung und durch die neuen Regularien des Verpackungsgesetzes hohe Geldbußen. Zudem wird ein Verkaufsverbot verhängt.
Selbstverständlich melden wir unsere Verpackungen seit 2019 jedes Jahr an uns bezahlen unseren gesetzlich vorgeschriebenen Beitrag.